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Prüfung der Zugänge zu Domain, Hosting, Website und Backups

Wer kontrolliert die Website Ihres Unternehmens wirklich?

Zusammenfassung

Domain, Hosting, CMS und Backups haben unterschiedliche Zugänge. Eine kurze Bestandsaufnahme verhindert Probleme beim Wechsel von Dienstleistern.

Eine Website hat mehrere Schlüssel

Vielleicht können Sie sich bei WordPress anmelden, haben aber keinen Zugriff auf Domain oder Hosting. Domainregistrierung, DNS, Hosting, Inhaltsverwaltung und Backups sind getrennte Aufgaben. Liegen alle Zugangsdaten ausschließlich bei einem externen Dienstleister, können selbst einfache Änderungen schwierig werden, sobald dieser nicht erreichbar ist oder die Zusammenarbeit endet.

Eigentum und Verlängerung prüfen

Klären Sie, wer als Domaininhaber eingetragen ist, welches Konto beim Registrar verwendet wird und welche Adresse Verlängerungshinweise erhält. Halten Sie fest, wer das Hosting bezahlt und DNS-Einträge ändern kann. Eine verantwortliche Person im Unternehmen sollte Zugriff auf die Kontaktadresse haben und die wichtigsten Konten wiederherstellen können. Prüfen Sie die hinterlegten Wiederherstellungsdaten.

Rechte passend vergeben

Das Unternehmen braucht zuverlässigen Zugang zu seinen zentralen Konten. Dienstleister benötigen Rechte für ihre konkrete Aufgabe. Verwenden Sie nach Möglichkeit getrennte Benutzerkonten, teilen Sie kein gemeinsames Administratorkennwort und aktivieren Sie die Zwei-Faktor-Authentifizierung. Entfernen Sie nach Ende einer Zusammenarbeit unnötige Zugänge und ändern Sie gemeinsam genutzte Zugangsdaten.

Wiederherstellung vorbereiten

Ein Backup hilft nur, wenn Speicherort, Zugriff und Wiederherstellungsweg bekannt sind. Dokumentieren Sie Dateien, Datenbank und relevante externe Dienste. Testen Sie regelmäßig eine Wiederherstellung in einer sicheren Umgebung. Bewahren Sie eine kurze Übersicht über Anbieter, Verantwortliche und Verlängerungstermine an einem geschützten Ort im Unternehmen auf.

Ihr Team muss nicht jede technische Aufgabe selbst erledigen. Es muss aber die zuständigen Personen beauftragen und den Betrieb auch bei personellen Änderungen fortsetzen können.

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